Bei der Inklusion und Förderung von Kindern mit Autismus in der Kita sind einige zentrale Aspekte zu beachten.
Menschen im Autismus-Spektrum haben nach den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen der Hirnforschung eine andere neuronale Reizverarbeitung im Vergleich zu „neurotypischen“ Menschen. Die geistigen Systeme, die unsere Orientierung und unser Verhalten im gemeinsamen Raum gewährleisten, funktionieren anders. Die Wahrnehmungsverarbeitung unterscheidet sich bei Menschen im Autismus-Spektrum erheblich von der nicht autistischer Menschen.
Die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kita und Fachkräften ist von entscheidender Bedeutung. Es ist wichtig, regelmäßige und transparente Kommunikation sicherzustellen, um die Bedürfnisse des Kindes bestmöglich zu verstehen und zu fördern. Bitte berücksichtigen Sie folgende Punkte:
Förderung in der Kita geschieht in Hessen verpflichtend auf Basis des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans (BEP). Kinder mit Autismus benötigen oft individuelle Unterstützung, um ihre Fähigkeiten bestmöglich zu entwickeln. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Eine inklusive Bildung ist nicht nur ein gesetzliches Recht, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil einer sozialen Gemeinschaft. Hierbei sind folgende Aspekte wichtig:
Beachten Sie die rechtlichen Vorgaben und die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die das Recht auf inklusive Bildung und Gleichberechtigung betonen:
Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ist in Deutschland gesetzlich verankert und manifestiert sich in verschiedenen rechtlichen Bestimmungen.
-- Absatz 1: Jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
-- Absatz 2: Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, wenn
- beide Erziehungsberechtigte einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder an einer Bildungsmaßnahme teilnehmen oder
- das Wohl des Kindes eine Förderung erfordert.
- Die Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unterstützen und die Erziehung und Bildung in der Familie ergänzen und unterstützen.
- Die Förderung umfasst die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes und orientiert sich an dessen individuellem Bedarf.
- Das Betreuungsangebot soll bedarfsgerecht und familienfreundlich ausgestaltet sein. Es soll ganztägige Angebote umfassen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.
- Absatz 2: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
- Absatz 4: Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
- Dieser Artikel sichert das Recht auf inklusive Bildung und betont, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderem Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Bildungssystem haben sollen.
Im HKJGB sind die Regelungen zur frühkindlichen Bildung und zur Betreuung in Kindertagesstätten festgelegt. Das Gesetzbuch konkretisiert den Anspruch auf einen Kitaplatz in Hessen.
Kinder haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege.
Kinder unter drei Jahren haben einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, wenn
- beide Erziehungsberechtigte einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder an einer Bildungsmaßnahme teilnehmen,
- die Erziehungsberechtigten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB II) erhalten oder
- das Wohl des Kindes eine Betreuung erfordert.
Viele Gemeinden und Städte haben eigene Satzungen und Regelungen zur Vergabe von Kitaplätzen. Diese kommunalen Bestimmungen regeln oft die praktische Umsetzung des Anspruchs auf einen Kitaplatz.
Gerichtsentscheidungen haben immer wieder das Recht auf einen Kitaplatz bestätigt und konkretisiert. Insbesondere das Bundesverwaltungsgericht und verschiedene Landesgerichte haben in ihren Urteilen betont, dass der Staat verpflichtet ist, ausreichend Kitaplätze zur Verfügung zu stellen. (Einfügen Aktenzeichen?)
Diese gesetzlichen Grundlagen gewährleisten das Recht auf einen Kitaplatz und die frühkindliche Förderung in Deutschland. Bei der Durchsetzung dieses Rechts kann es hilfreich sein, sich an die örtlichen Jugendämter oder entsprechende Rechtsberatungsstellen zu wenden.
Es ist wichtig, bei auftretenden Problemen lösungsorientiert vorzugehen und gemeinsam mit allen Beteiligten nach geeigneten Maßnahmen zu suchen:
Ich hoffe, diese Anregungen können Ihnen helfen, den Kita-Alltag für Kinder mit Autismus zu verbessern und eine inklusive, unterstützende Umgebung zu schaffen. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten ist hierbei der Schlüssel zum Erfolg.