Der Förderausschuss - Ziele/Inhalte/Ablauf

Bildung Anspruch auf Förderung

Der Förderausschuss stellt verbindlich fest, was das Kind an Unterstützung und Förderung braucht:

Der Förderausschuss hat die Aufgabe, eine Empfehlung über Art und Organisation der (sonderpädagogischen) Förderung in der allgemeinen Schule abzugeben und den schulischen Bildungsweg in der allgemeinen Schule zu begleiten.

Die Mitglieder des Förderausschusses sollen also den Förderbedarf des Kindes möglichst konkret und auf der Basis der Empfehlungen in der förderdiagnostischen Stellungnahme gemeinsam beschreiben und feststellen.

Hierbei sollen die Förderausschussmitglieder nicht entscheiden, ob die Schule über die notwendigen „Ressourcen" verfügt. Die Anforderungen an die Schule zur Förderung des Kindes sollen dokumentiert und der Entscheidungsstelle (Staatliches Schulamt) vorgelegt werden. Förderausschüsse zur Einschulung sowie zum Übergang 4/5 finden in der Regel im Frühjahr vor dem neuen Schuljahr statt. Die Frist (15.12. des Vorjahres) zur Wahl der Förderschule (durch die Eltern!) ist dann schon verstrichen. Die Schule kann also nicht mehr im Förderausschuss vorschlagen oder diskutieren, dass das Kind besser auf die Förderschule gehen sollte.

Der Förderausschuss darf beschließen, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend ist (§10 Abs. 2 VOSB). Dies bedeutet, dass das auch ohne die Anwesenheit der Eltern geht. Es ist aber wichtig, dass die Eltern hingehen, sie dürfen sich eine Unterstützung mitnehmen.

Das Ergebnis des Förderausschusses:

Die Eltern haben zwar gemeinsam nur eine Stimme. Sie werden aber nicht von der Mehrheit der Stimmen überstimmt. Ihre Meinung wird berücksichtigt: Wenn sie die Inklusion wollen, die anderen Teilnehmer des Förderausschusses nicht, so ist das Ergebnis uneinig. Die Akte geht an das Staatliche Schulamt (SSA), das dann entscheiden muss.

Im besten Fall kann sich der Förderausschuss auf eine gemeinsame Empfehlung einigen. Diese Entscheidung legt die Schulleitung anschließend dem staatlichen Schulamt zur Genehmigung vor. Erfolgt in den nächsten zwei Wochen kein schriftlicher Widerspruch durch das Staatliche Schulamt, gilt die Genehmigung als erteilt (§ 9 Abs. 3 VOSB).

Ablauf des Förderausschusses:

1. Begrüßung durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden

\1.1. Vorstellung der Beteiligten
\1.2. Feststellung der Beschlussfähigkeit (Hälfte der Stimmberechtigten)\ (Stimmberechtigt sind bei Schulwechsel die Leitung und die Lehrkraft der für das nächste Schuljahr zuständigen Schule)
\1.3. Vorgabe des geplanten Zeitrahmens
\1.4. Erläuterung der Aufgabe und des Ziels des Förderausschusses

(Erstellung einer Empfehlung über Art, Umfang und Organisation der sonderpädagogischen Förderung, Erarbeitung von Vorschlägen für den individuellen Förderplan nach § 49 Abs. 3 HSchG und Begleitung des schulischen Bildungswegs in der allgemeinen Schule)

\1.5 Darstellung des geplanten Ablaufs / (Redebeiträge zum Ist- Stand, Vorstellung der sonderpädagogischen Stellungnahme, offener Austausch und Zusammenschau, Abstimmung)

2. Redebeiträge

Die Reihenfolge der Redebeiträge sowie die Bitte des Aussprechen Lassens mit dem Hinweis auf den anschließenden offenen Austausch wird vom Vorsitz vorgestellt.

(1) Vorstellung der sonderpädagogischen Stellungnahme durch den Vorsitz (2) Einschätzung der Situation durch die Eltern (3) Einschätzung der Situation durch die Lehrkraft der allgemeinen Schule (4) Beurteilung der Situation durch die Schulleitung der allgemeinen Schule (5) Redebeiträge weiterer an der Förderung des Kindes beteiligter Personen

3. Austausch über die Lernbedingungen

Leitfrage: „Was braucht das Kind zum Lernen?"\ (Hilfen, Materialien, persönliche Unterstützung, Arbeitsplatz (Lernort), fachliche Unterschiede, Umbaumaßnahmen/Ausstattung durch den Schulträger)

(1) Die Einhaltung eines abgesprochenen Zeitrahmens und von Gesprächsregeln ist zu beachten.

    • Einschätzung der Situation durch die Eltern
    • Einschätzung der Situation durch die Lehrkraft der allgemeinen Schule
    • Beurteilung der Situation durch die Schulleitung
    • Redebeiträge weiterer an der Förderung des Kindes beteiligter Personen
    • Mögliche Unterstützung durch das BFZ (Beratungs- und Förderzentrum)

(1) Zusammenschau

Die/der Vorsitzende fasst entweder den Konsens oder die kontrovers
diskutierten Sichtweisen des offenen Abtauschs zusammen und leitet
zur Abstimmung über.

(2) Abstimmung

Die/ der Vorsitzende formuliert eine oder mehrere aus der Diskussion
hervorgegangene Aussagen über eine Empfehlung zu Art, Umfang und
Organisation der sonderpädagogischen Förderung des Kindes. Er/sie
bittet die Beteiligten um Abgabe ihrer Stimme. Enthaltungen sind
möglich.

Die/ der Vorsitzende weist darauf hin, dass das Ergebnis der Abstimmung im Protokoll festgehalten und an das Staatliche Schulamt weitergeleitet wird.

Das Protokoll unterschreiben alle stimmberechtigten Mitglieder. Die Eltern erhalten direkt eine Kopie davon.