Das Budget für Arbeit soll Menschen mit Behinderung dabei helfen, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.
Personen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) arbeiten oder das Recht hätten, dort zu arbeiten, können das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen.
Es gibt keinen Anspruch darauf, dass die Agentur für Arbeit einen Arbeitsplatz für einen Menschen mit Behinderung außerhalb der Werkstatt schafft. Der Mensch mit Behinderung oder andere Stellen müssen sich deshalb selbst darum kümmern, einen solchen Arbeitsplatz zu bekommen.
Wer aber schon in einem betriebsintegrierten Beschäftigungsverhältnis (BIB -- auch Außenarbeitsplatz genannt) der WfBM arbeitet, ist schon auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und hat einen leichteren Zugang zu einem geeigneten Arbeitgeber.
Dieser Arbeitsplatz muss sozialversicherungspflichtig sein. Das heißt, der Mitarbeiter muss bei dieser Tätigkeit mindestens 451 Euro verdienen. Minijobs werden nicht gefördert.
Keinen Anspruch auf das Budget haben Personen, die wegen der Schwere ihrer Behinderung oder Erkrankung auch nicht in einer WfbM arbeiten könnten, sondern z.B. die Tagesförderstätte besuchen.
Der Antrag für das Budget für Arbeit muss beim Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) gestellt werden. Dafür muss der/die Betroffene bereits einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben.
Leistungen
Der/die Arbeitnehmer*in selbst erhält einen tariflichen oder ortsüblichen Lohn.